Beratung für Autoren GbR

 

 

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der „Beratung für Autoren GbR“ – im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet - und dem Auftraggeber gelten folgende

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 1. Januar 2008)

1. Auftraggeber / Mandant / Auftragnehmer / Berater

Mehrere Personen bzw. Firmen handeln zur gesamten Hand und gelten als ein Auftraggeber. Erklärungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber einer Person oder Firma haben Erfüllungscharakter gegenüber allen Auftraggebern.

2. Leistungsumfang

§ 611 BGB findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen, ohne dass dadurch das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer berührt wird. Insbesondere besteht kein Anspruch des Auftraggebers, unmittelbar mit den Bearbeitern und / oder Subauftragnehmern in Kontakt zu treten.

Während der Dauer eines Auftrages, insbesondere im Rahmen eines über längere Dauer vereinbarten Beratungsauftrages, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangende Änderungen der Sachlage dem Auftraggeber unaufgefordert mitzuteilen.

Gelangen dem Auftragnehmer allerdings erst nach Beendigung des Auftrags Änderungen der Sachlage zur Kenntnis, so ist er nicht ohne besondere Vereinbarung verpflichtet, den Auftraggeber auf solche Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen, auch wenn die Auswirkungen auf den Gegenstand dieses Vertrages offenkundig sein sollten.

Nicht Gegenstand der Beratungsvereinbarung sind Beratungen in Versicherungs- oder Steuerfragen. Sollten Gutachten in diesen oder in Rechts- und Geldanlagefragen Gegenstand des Auftrags sein, so geschieht dies ausschließlich zu Zwecken der Information über diese Themen. Individuelle Steuer- und / oder Rechtsberatung kann nicht Gegenstand eines Auftrags sein. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen, der die Beauftragung solcher Personen nach Möglichkeit in Abstimmung mit ihm vornimmt.

Informationen werden auftragsadäquat auf wissenschaftlichem Niveau gesammelt und entsprechend aufbereitet. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen wird nicht übernommen. Insbesondere verbleibt die Verwendung der Informationen und Auftragsergebnisse ausschließlich in dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer auch schon während der Widerrufsfrist zu. Dem Auftraggeber steht das für Fernabsatzverträge gesetzliche Widerrufsrecht zu.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Nutzungsrecht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nach Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber nach voriger Abstimmung

- dem Auftragnehmer jederzeit Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und ihn rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt, nötigenfalls auch ohne besondere Aufforderung von Umständen Kenntnis gibt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können;

- im Falle notwendiger Programmierarbeiten oder DV-gestützter Auswertungen (incl. operating) Testdaten, Datenerfassungskapazitäten etc. rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlichen Tatsachen vollständig und wahr zu offenbaren.

Er überträgt dem Auftragnehmer das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den Schriftwerken. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht zur Bearbeitung und nach Zahlung der Schlussrate, also nach Übergabe, das Recht aufgrund hiermit vereinbarter Lizenz zur alleinverantwortlichen Weitergabe. Die erforderliche Zustimmung (Lizenzvergabe) hierzu wird mit Annahme der Schlussrate erteilt. Viele Ausbildungs- und Prüfungsordnungen verlangen die eigenständige Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten; die vom Auftragnehmer erhaltenen Texte dienen daher nur als Vorlage zur Inspiration für eigene wissenschaftliche Werke und sollten vom Auftraggeber auch so verstanden und genutzt werden. Da eine rechtswidrige Verwendung seitens des Auftraggebers zwar nicht Auftragszweck ist, aber vom Auftragnehmer nicht kontrolliert oder verhindert werden kann, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Falle einer rechtswidrigen Verwendung von jeglicher Haftung und deren Folgen frei.

4. Honorarabrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die in den Rechnungen des Auftragnehmers angegebenen Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand ggf. seiner Mitarbeiter sowie auf die zur Anwendung gelangenden Spezialkenntnisse. Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach einer Anzahlung in Höhe von 50%, die mit Auftragserteilung fällig wird, und einer Übergabegebühr in Höhe des Rests innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung.

Der in einer etwaigen Angebotskalkulation festgelegte Budgetrahmen stellt die obere Grenze des Beratungshonorars des Auftragnehmers dar, die ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers von diesem nicht überschritten werden darf.

Der für ein Projekt veranschlagte Budgetrahmen und die Zeitplanung sind so kalkuliert, dass die beschriebenen Aufgaben erfolgreich abgewickelt werden können. Sollten sich während der Projektabwicklung Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Auftraggebers ergeben, so benennt der Auftragnehmer den damit eventuell verbundenen Mehraufwand und stellt ihn zusätzlich in Rechnung.

5. Spesen und Nebenkosten

Sollten zur Abwicklung des Auftrags Reisen notwendig sein, so werden diese nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die direkt mit dem Einsatz des Auftragnehmers für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung und sonstige Auslagen werden in nachgewiesener Höhe berechnet. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen. Eventl. sonstige außerordentliche Aufwendungen werden mit dem Auftraggeber vorher vereinbart, z.B. Aufwendungen für externe Übersetzungen in Fremdsprachen (z. B. von Memoranden); ebenso werden die Nutzung von Datenbanken und Kurierdiensten dem Auftraggeber gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt.

Büronebenkosten wie Sekretariatsaufwendungen, Telefon-, Telefax-, Kopier- und Büromaterialkosten, soweit solche anfallen, werden nur in gesonderter Abstimmung mit dem Auftraggeber berechnet, und zwar dann  zu einem Satz von bis zu 7.5 % der Honorarkosten.

Die Spesen und Büronebenkosten werden als getrennte Posten in den Rechnungen des Auftragnehmers aufgeführt.

6. Mehrwertsteuer

Auf alle Honorare, Provisionen, Spesen und Nebenkosten wird der jeweilig gültige Mehrwertsteuersatz erhoben, sofern eine solche anfällt. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall ermittelt und dem Auftraggeber mitgeteilt werden.

7. Vertraulichkeit

Um die Interessen des Auftraggebers zu wahren, verpflichtet sich der Auftragnehmer, vertrauliche Informationen, die er erhält oder die von ihm aufgrund dieses Abkommens entwickelt werden, vertraulich zu behandeln. Ferner verpflichten sich der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer zur Verschwiegenheit hinsichtlich Auftraggeber und Auftragsinhalt.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, Daten und sonstigen Informationen nur für seine eigenen Zwecke im Rahmen der Vereinbarungen verwandt werden. Ebenso hat der Auftraggeber alle im Rahmen der Auftragsabwicklung in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln. Bezüglich der Lizenz zur Nutzung des Auftragsgegenstandes vgl. oben Ziff. 3 und unten Ziff. 9.

8. Haftung

Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, um die beschriebenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen. Für durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Betrages, der für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihm bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände voraussehbar war.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird die Haftung des Auftragnehmers für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz für den einzelnen Schadensfall auf die Höhe des Honorars bzw. der Provision begrenzt, maximal jedoch € 20.000,--. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die aus dem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhalten der Auftragnehmerin resultiert.

9. Sonstiges

Aufträge kommen spätestens mit der in Ziff. 4 genannten ersten Zahlung auf Leistungen des Auftragnehmers zustande.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, ausgenommen UN-Kaufrecht.

Besteht der Auftragnehmer in Einzelfällen nicht auf der Einhaltung einer einzelnen vertraglichen Bestimmung, so liegt hierin kein Verzicht auf die spätere Geltendmachung der betreffenden oder einer anderen Vertragsbestimmung. Unabdingbar ist jedoch die alleinige Verantwortung des Auftraggebers über die Verwendung des Auftragsgegenstandes nach Übergabe.

Sind einzelne Vorschriften der Auftragsvereinbarung unwirksam oder werden einzelne allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen aufgrund einer Rechtssprechungs- oder Gesetzesänderung unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Regelungen ersetzt, mit denen der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

Vereinbarungen und deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist  für beide Seiten Karlsruhe, sofern der Auftraggeber als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes handelt, der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In allen übrigen Fällen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.

Diese AGB werden mit der Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt.